Wir stellen auf die neue Saison 2025 um!

Die Bestellfunktionen sind Anfang November wieder zu erreichen.


Der Presseausweis ist ein Recherchewerkzeug für hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten. Er dient als Legitimation gegenüber Behörden, Polizei und anderen Institutionen. Gelegenheitsjournalisten erhalten keinen Ausweis. Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie im „Hinweisblatt zum Antrag auf Ausstellung eines Presseausweises“.

Der bundeseinheitliche Presseausweis kann ausschließlich online beantragt werden. Dies trifft für den Verband Zeitungsverlage und Digitalpublisher Norddeutschland e.V. (VZN), den Zeitungsverleger und Digitalpublisher Verband Hamburg e.V. (ZVH) sowie den Verband der Zeitungsverlage und Digitalpublisher in Berlin und Ostdeutschland e.V. (VZBO) zu. Anträge per Post oder E-Mail können nicht mehr verarbeitet werden.

Mit nur wenigen Eingaben und dem Absenden des Online-Formulars können Sie Ihren Presseausweis beantragen. Was müssen Sie beachten?

Schritt für Schritt zu Ihrem Antrag auf einen Presseausweis:

NEUANTRÄGE/ FOLGEANTRÄGE:

  1. Bei Neuanträgen vergewissern Sie sich vor dem Ausfüllen des Formulars, dass Sie ein digitales Passfoto im Dateiformat "JPEG" oder "JPG" auf Ihrem Computer vorliegen haben. Das Dateivolumen darf nicht größer als 5 MB sein. Verwenden Sie ausschließlich Passfotos (hochkant, nicht querliegend), keine Bewerbungsfotos oder Bilder mit Hintergrundmotiven!
  2. Bei Neuanträgen als auch Folgeanträgen müssen Nachweise der journalistischen Tätigkeit dem Antrag beifügt werden. Dateiformat PDF oder JPG/JPEG. Das Dateivolumen darf nicht größer als 5 MB sein. Es kann nur eine Datei hochgeladen werden, die jedoch mehrere Seiten enthalten kann. Sofern es mehrere Dateien für Nachweise gibt, besteht die Möglichkeit, diese uns per E-Mail zu senden.
  3. Ihre persönlichen Angaben müssen mit den Personalausweisdaten übereinstimmen.
  4. Füllen Sie das Formular aus und klicken Sie auf senden.
  5. Werden einige Felder nicht ausgefüllt, so wird der Bestellprozess nicht fortgesetzt.
  6. Einzelbestellungen von Folgeanträgen erfolgt über Vereinfachter Antrag für bereits ausgestellte Presseausweise. Ändern sich Ihre Angaben, so sind diese im Feld "Nur auszufüllen bei Änderungen" einzutragen. Ebenso kann hier das Passfoto aktualisiert werden. Geschieht dies nicht, so werden Adresse und Foto von der letzten Antragstellung aufgedruckt.
  7. Wird eine separate Rechnungs- oder Lieferanschrift benötigt, so sind die Felder "Abweichende Rechnungs- oder Lieferadresse" auszufüllen. Bleiben die Felder leer, so wird der Ausweis mit Lieferschein oder Rechnung an die Ausweisadresse geschickt.
  8. Ihre Daten werden an den zuständigen Landesverband übermittelt. Die erfolgreiche Übermittlung wird mit dem Hinweisfenster "Ihre Daten wurden erfolgreich übermittelt"  bestätigt. Sie erhalten keine gesonderte Eingangsbestätigung. Nach dem Erhalt aller Unterlagen inkl. der Nachweise werden diese überprüft.
  9. Nach entsprechender Freigabe werden die Daten an eine Gesellschaft für Kartenmanagement (Druckerei) übermittelt. Die Ausweise werden in der Druckerei produziert und von dort aus an die angegebene Lieferanschrift versandt.
  10. Wir als auch die Druckerei legen Wert auf eine sorgfältige Prüfung. Zu Beginn jeder neuen Antragssaison ist der Eingang an Bestellungen besonders umfangreich. Das Verfahren nimmt deshalb einige Zeit bis zur Auslieferung in Anspruch. Beantragen Sie rechtzeitig!

GEBÜHREN:

Für Journalistinnen und Journalisten, deren Verlag Mitglied bei den Landesverbänden sind, sind der Presseausweis sowie das Pkw-Presseschild kostenfrei. Die Tarifgebühren für den Presseausweis 2025 werden mit Beginn der neuen Bestellsaison bekanntgegeben.